Seitenbereiche

Wie verändert sich ab 2019 der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag?

Mitglieder der Wirtschaftskammer, die Dienstnehmer beschäftigen, haben in der Regel den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ oder auch Kammerumlage 2) zu bezahlen, wenn die Bemessungsgrundlage € 1.095,00 pro Monat übersteigt.

Die Bemessungsgrundlage des DZ ist die gleiche wie die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds. Das ist im Wesentlichen die Summe der Arbeitslöhne. Ist die Beitragsgrundlage € 1.460,00 oder weniger, so können von der Beitragsgrundlage € 1.095,00 abgezogen werden.

Der Beitragssatz, der auf die Beitragsgrundlage angewendet wird, ist je Bundesland unterschiedlich und beträgt ab 1.1.2019:

Burgenland 0,42%
Kärnten 0,39%
Niederösterreich 0,38%
Oberösterreich 0,34%
Salzburg 0,40%
Steiermark 0,37%
Tirol 0,41%
Vorarlberg 0,37%
Wien 0,38%

Die Kammerumlage 2 ist vom Kammermitglied im Zuge der Lohnverrechnung monatlich selbst zu berechnen und bis spätestens 15. des nächstfolgenden Monats an das Finanzamt abzuführen.

Stand: 27. Dezember 2018

Bild: Photosebia - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater in Linz haben wir uns vor allem auf die Steuerberatung und Gründungsberatung spezialisiert. Sie sind auf der Suche nach einer engagierten Steuerberatungskanzlei mit Know-how und Weitsicht? Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns hier via Onlineformular.

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.