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Elter Wirtschaftstreuhand-GesmbH

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Neues Insolvenzverfahren
Am 1. Juli 2010 tritt das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010) in Kraft. Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Erleichterung von Unternehmenssanierungen.
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Mehrfachversicherung
Mehrfachversicherung in der Pensions- oder Krankenversicherung liegt vor, wenn unterschiedliche versicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten gleichzeitig oder hintereinander in einem Kalenderjahr ausgeübt werden. Dies entsteht, wenn zum Beispiel neben einem Dienstverhältnis (ASVG-pflichtig) Einkünfte aus einer Tätigkeit auf selbständiger Basis (GSVG-pflichtig) erzielt werden.
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Vorsteuererstattung im EU-Ausland
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. Das dafür vorgesehene Verfahren ist seit 1.1.2010 für Erstattungen in EU-Ländern neu geregelt, für Erstattungen in Ländern außerhalb der EU bleibt das Verfahren gleich.
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Beitragsorientierte Pensionszusagen
Bis 30.6.2010 können beitragsorientierte Pensionszusagen an neuen Erlass angepasst werden.
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Mehrfachversicherung


Mehrfachversicherung in der Pensions- oder Krankenversicherung liegt vor, wenn unterschiedliche versicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten gleichzeitig oder hintereinander in einem Kalenderjahr ausgeübt werden. Dies entsteht, wenn zum Beispiel neben einem Dienstverhältnis (ASVG-pflichtig) Einkünfte aus einer Tätigkeit auf selbständiger Basis (GSVG-pflichtig) erzielt werden.

Pensionsversicherung

Grundsätzlich können vorerst bei Mehrfachversicherung Beiträge in jedem System bis zur Höchstbeitragsgrundlage anfallen. Allerdings ist die Beitragsleistung des Versicherten mit der Höchstbeitragsgrundlage begrenzt.

Zuviel bezahlte Pensionsbeiträge werden dem Versicherten bei Pensionsanfall von Amts wegen oder auf Antrag auch schon früher zurückgezahlt. Der Antrag kann bei jedem Versicherungsträger gestellt werden (z.B. SVA oder GKK). ASVG-Beiträge werden zur Hälfte erstattet, GSVG-/FSVG-/BSVG-Beiträge werden in voller Höhe erstattet. Mittels eines Antrages auf Differenzvorschreibung kann aber die GSVG-/FSVG- Beitragsgrundlage auch vorläufig in einer Höhe festgesetzt werden, die eine bestehende ASVG-Versicherung berücksichtigt (Entgeltbestätigung des Dienstgebers erforderlich). Sobald alle Beitragsgrundlagen dann endgültig feststehen, kann es zu Nachforderungen bzw. Rückzahlungen kommen.

Krankenversicherung

Auch bei der Krankenversicherung sind bei Mehrfachversicherung Beiträge an alle beteiligten Krankenkassen zu leisten.
Ist man nun ASVG-krankenversichert, kann man für seine GSVG-pflichtigen Einkünfte analog zur Pensionsversicherung auch eine Differenzvorschreibung beantragen.

Ein Mehrfachversicherter kann sich bei jedem Arztbesuch die zuständige Krankenversicherung aussuchen. Allerdings bleibt ein Institut für die gesamte Behandlungsdauer einer Krankheit für diese zuständig. Mehrfachversicherte sind grundsätzlich sachleistungsberechtigt – sie können aber freiwillig zur Gruppe der Geldleistungsberechtigten optieren.

Stand: 10. Mai 2010

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