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Elter Wirtschaftstreuhand-GesmbH

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Grenzüberschreitende Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Durch das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpaketes Anfang 2010 haben sich auch die Regelungen bezüglich des Ortes der sonstigen Leistung bei grenzüberschreitenden Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen geändert.
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Höchstpersönliche Tätigkeiten
Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Wenn höchstpersönliche Tätigkeiten von einer GmbH verrechnet werden, hat die Finanz hierauf ein besonderes Augenmerk.
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Mindestkörperschaftsteuer
Körperschaften wie zum Beispiel GmbHs haben auch in Verlustjahren Steuer zu entrichten, die so genannte Mindestkörperschaftsteuer.
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Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Arbeitnehmern
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind die Einkünfte aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu errechnen. Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Wesentlich ist der Zeitpunkt der Bezahlung der Werbungskosten.
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Elter Wirtschaftstreuhand-GesmbH . A-4020 Linz . Eiselsberggang 5
Tel.: +43 732 / 661721-0 . Fax: +43 732 / 663840 . Email: office@elter.at . www.elter.at

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