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Elter Wirtschaftstreuhand-GesmbH

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Betreuung behinderter Kinder
Wie berichtet wurden durch die Steuerreform 2009 bestimmte Kosten für die Kinderbetreuung für Kinder bis zehn Jahre als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Diese Bestimmung soll nun erweitert werden: Kinderbetreuungskosten sollen für Kinder ab einer Behinderung von 50% bis zum 16. Lebensjahr steuerlich absetzbar sein.
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Aufzeichnung von Losungen in der Gastronomie
Für Gastronomiebetriebe stellt sich die Frage, wie sie ihre täglichen Bareingänge effizient aufzeichnen und dabei dennoch alle Vorschriften der Finanz einhalten.
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Belege für Kinderbetreuung aufbewahren
Wie schon berichtet, sind bestimmte Kosten für Kinderbetreuung ab 2009 als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt absetzbar.
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Sponsoring
Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig.
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Offenlegung des Jahresabschlusses
Ein Unterbleiben der Offenlegung des Jahresabschlusses kann ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sein.
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Elter Wirtschaftstreuhand-GesmbH . A-4020 Linz . Eiselsberggang 5
Tel.: +43 732 / 661721-0 . Fax: +43 732 / 663840 . Email: office@elter.at . www.elter.at

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